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   BGH, 29.10.1975 - 3 StR 369/75 (S)   

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BGH, 29.10.1975 - 3 StR 369/75 (S) (https://dejure.org/1975,4622)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1975 - 3 StR 369/75 (S) (https://dejure.org/1975,4622)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1975 - 3 StR 369/75 (S) (https://dejure.org/1975,4622)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung einer Strafe zur Bewährung bei sogenannten Überzeugungstätern - Anwendbarkeit des Grundsatzes "in dubio pro reo" bei Gesinnungstätern - Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Verteidigung der Rechtsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 29.10.1975 - 3 StR 369/75
    Die Kammer geht nach Wiedergabe der vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zum Begriff der Verteidigung der Rechtsordnung (BGHSt 24, 40 ff) selbst davon aus, daß die Angeklagten für eine kriminelle Vereinigung von großer Gefährlichkeit geworben haben.
  • BGH, 08.01.1954 - 1 StR 260/53

    Zeitungs-'Hetze' - § 185 StGB, Personengesamtheit, soziale Funktion, GmbH

    Auszug aus BGH, 29.10.1975 - 3 StR 369/75
    Zwar sind sogenannte Überzeugungstäter von der Rechtswohltat der Strafaussetzung zur Bewährung nicht ausgeschlossen (BGHSt 6, 186, 192).
  • BGH, 11.11.1970 - 4 StR 66/70

    Sinngemäße Geltung des Verschlechterungsverbotes auch im Bußgeldverfahren -

    Auszug aus BGH, 29.10.1975 - 3 StR 369/75
    Die Frage, ob den Angeklagten Strafaussetzung zur Bewährung zuzuerkennen ist, kann nicht getrennt von dem Strafausspruch geprüft werden; zwischen beiden besteht eine Wechselwirkung (vgl. BGH Urteil vom 20. April 1971 - 5 StR 99/75; ferner BGHSt 24, 11, 12 - Wechselwirkung zwischen Geldstrafe und Fahrverbot).
  • BGH, 03.11.1954 - 6 StR 236/54
    Auszug aus BGH, 29.10.1975 - 3 StR 369/75
    Sie darf auch nicht schlechthin von einer Gesinnungsänderung der Täter abhängig gemacht werden (BGHSt 7, 6, 9).
  • BGH, 22.09.1971 - 3 StR 165/71

    Anforderungen an die Annahme einer günstigen Sozialprognose - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 29.10.1975 - 3 StR 369/75
    Insoweit wirkt der Grundsatz "in dubio pro reo" nicht (BGH, Urteil vom 22. September 1971 - 3 StR 165/71).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    bb) Der positive Aspekt der Generalprävention wird gemeinhin in der Erhaltung und Stärkung des Vertrauens in die Bestandskraft und Durchsetzungskraft der Rechtsordnung gesehen (vgl BGHSt 24, 40 (46); 24, 64 (66); BGH GA 1976, 113 (114)).
  • BGH, 15.12.1994 - 1 StR 656/94

    Deckert - § 46 StGB, Strafzumessung bei Überzeugungstätern, § 56 StGB,

    Außert sich nämlich die politische Gesinnung in strafbaren Handlungen, und besteht nach den gesamten Umständen Grund zu der Annahme, der Angeklagte werde solche Handlungen wieder begehen, so müssen gewichtige Tatsachen vorliegen, die diese Befürchtung im konkreten Fall entkräften und die Erwartung künftiger straffreier Führung allein auf Grund der Verurteilung, auch ohne Strafverbüßung, rechtfertigen (vgl. BGH GA 1976, 113, 114).
  • LG Neuruppin, 07.11.2016 - 14 Ns 25/16

    NPD-Kader wegen KZ-Tattoo zu Haftstrafe verurteilt

    Der "Nachahmungseffekt" für potentielle Täter darf bei der gebotenen Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände nicht außer Betracht bleiben (BGH GA 1976, 113).
  • BGH, 14.11.1984 - 3 StR 449/84

    Umfassende Begründung eines Gerichts bei Annahme einer günstigen Sozialprognose

    Denn es genügt, daß sie geeignet sind, den öffentlichen Frieden besonders zu gefährden (BGH GA 1976, 113, 114).

    Der "Nachahmungseffekt" für potentielle Täter darf bei der gebotenen Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände nicht außer Betracht bleiben (BGH GA 1976, 113, 114).

  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 218/82

    Sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit homosexuellen Handlungen -

    Das Landgericht verkennt hier, daß ebenso, wie das Fehlen eines Milderungsgrundes kein Strafschärfungsgrund sein kann (vgl. BGH MDR 1980, 240; NJW 1980, 2821; Strafverteidiger 1981, 177), auch das Fehlen eines Strafschärfungsgrundes nicht strafmildernd gewertet werden darf (stand. BGH-Rechtsprechung, vgl. die Entscheidungen vom 27. November 1961 - 4 StR 379/61, 7. November 1973 - 3 StR 186/73, 29. Oktober 1975 - 3 StR 369/75, 20. Juli 1976 - 1 StR 382/76 und 27. Juni 1978 - 1 StR 172/78).
  • AG Oschatz, 04.12.2007 - 1 Ds 608 Js 50888/07
    Der "Nachahmungseffekt" für potentielle Täter darf bei der gebotenen Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände nicht außer Betracht bleiben ( BGH GA 1976, 113, 114).
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